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Seenotsignale / Signalmittel PDF Drucken E-Mail

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Pyrotechnische Übung
Leider ist die Möglichkeit Seenotsignalmittel auszuprobieren, bevor es ernst wird, äußert schlecht. Zum einen sind die Signalmittel für Übungszwecke teuer, zum anderen ist es nicht erlaubt irgendwo Leuchtmittel abzusetzen (auch nicht Silvester). Die Gefahr von Schäden durch fehlgezündete oder nicht ausgebrannte Signalmittel birgt eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Das Ignorieren dieser Fakten führt leider zu einer immer größer werdenden bürokratischen Einengung seitens des Gesetzgebers.

Im Ausbildungszentrum Schiffssicherung in Neustadt können Teilnehmer ausreichend Erfahrungen auf dem Gebiet der pyrotechnischen Signalmittel sammeln. Die wichtigsten Signalmittel werden hier im einzelnen vorgestellt:

Handfackel

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Comet Handfackel
Dieses "Einweg"-Signalmittel leuchtet nach Zündung etwa 1 Minute mit etwa 15.000 Candela. Daher ist ein Hineinschauen in die Leuchtquelle wie beim Schweißen unbedingt zu vermeiden. Nach dem Abbrennen sind die leeren Hülsen, wie man sich vorstellen kann, sehr heiß. Daher äußerste Wahrschau. Animierte Gebrauchsanweisung

Fallschirm-Signalrakete

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Comet Signalrakete
Die Signalrakete hat nahezu identische Werte wie die Kaliber 4 Fallschirmrakete. Sie steigt auf etwa 300 Meter und leuchtet eine halbe Minute. Die Bedienung ist denkbar einfach und auf jeder Rakete beschrieben. Wichtig ist, dass die Signalmittel im Ernstfall nicht zu früh abgeschossen werden. Siehe allgemeine Hinweise.

Kaliber 4 Signalpistole

An dieser Stelle möchte ich nicht weiter auf diese Art der Signalmittel eingehen. Dieses liegt darin begründet, dass meiner Meinung nach die Nachteile deutliche den Vorteilen überwiegen:

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    Comet Signalpistole
    Wartung der Waffe
  • Bei Defekt der Waffe (Bolzen etc.) ist die gesamte Munition wertlos
  • Kann nur von geübten/eingewiesenen Personen benutzt werden
  • Gesetzlich vorgeschriebene Lagerung
  • Gesetzlich vorgeschriebener getrennter Transport von Munition und Waffe
  • Berechtigt hohe bürokratische Hürden
  • Hoher Anschaffungspreis

Klein-Signalgeber

Nico-Signalgeber: Der handliche Signalgeber ist gut geeignet für kleine Fahrtgebiete und für Surfer und Jollensegler. Die Handhabung ist denkbar einfach. Das aufgesetzte bestückte Magazin wird entsichert, am Handgriff abgedrückt und fertig. Der größte Vorteil ist, dass das Nicosignal Einhand zu bedienen ist (wichtig für Personen, die sich aus dem Wasser bemerkbar machen müssen). Steighöhe etwa 80 Meter bei einer Leuchtdauer 6 Sekunden.

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Kleinsignalgeber
Comet-Signalgeber: Die kleinste Einheit auf dem Markt. Besticht durch seine kompakten Abmessungen. Diese Einheit ist gut geeignet für Wattwanderer, Bergwanderer, Jollensegler. Die Einheit ist schwimmfähig und hat ein wasserdichtes Magazin. Die Steighöhe beträgt etwa 60 Meter. In der Praxis ist das Aufsetzen der Patronen bei sehr kalten Temperaturen relativ schwierig. Der Abschuss erfolgt ohne Mühe.

Der Vollständigkeit halber seien an dieser Stelle noch folgende Notmittel erwähnt:

  • Rauchfackel
  • Leinenwurfgeräte zur Herstellung von Leinenverbindungen

Allgemeine Hinweise

Folgende Hinweise gelten für den Einsatz von Seenotsignalmitteln:

  • Signalmittel erst einsetzen, wenn potenzielle Hilfeleister deutlich zu erkennen sind. Sehr häufig werden Leuchtmittel viel zu früh und dadurch vergebens eingesetzt.
  • Die Farbe "rot" signalisiert einen Notfall. Niemals zum Spaß abfeuern. · Was tun, wenn "weiße" oder "grüne" Raketen gesichtet werden? Normalerweise dient weiß zum Ausleuchten (z. B. bei MOB) und grün beispielsweise bei Regatten. Also, "alles in Butter - auf dem Kutter"?. Nun, irgendwann sind die roten Raketen ggf. aufgebraucht und da wird in der Verzweiflung auf mal weiß geschossen. Jedes Signalmittel sollte Grund sein, genauer hinzuschauen und ggf. Hilfeleistung anzufordern.
  • Dass Signalmittel nicht in die Hände von Kindern und nicht in Räumen gezündet werden, sollte klar sein.
  • Zündversager gehören nicht repariert, sondern über Bord.
  • Lagerung von Signalmittel erfolgt trocken, dunkel und schnell greifbar. Für Signalpistolen gelten besondere Vorschriften.
  • Signalmittel dürfen NICHT in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.
  • Verlustierte Signalmittel der Polizei melden.
  • Verfallsdatum beachten.
  • Der Deutsche Seglerverband (www.dsv.de) hält eine Liste mit Mindestausrüstung bereit.

Weitere interessante Informationen gibt es unter http://www.fachverband-seenotrettungsmittel.de/

 

ImageBilder mit freundlicher Genehmigung der Comet GmbH, Pyrotechnik - Apparatebau, www.comet-pyro.de

 
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Daniel Müller
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